Abschluß eines Vertrages zur Installation einer Funkantenne auf dem Dach der größten und
wichtigsten Grund- und Mittelschule Crimmitschaus. Aufbau gegen den Protest der Bevölkerung,
es falle in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, der Stadtrat müsse nicht gefragt werden. Ohne
Baugenehmigung errichtet. Als außer den Eltern dann auch Crimmitschauer Kinderärztinnen
die Installation auf der Schule massiv kritisierten, diese dann versagt.
Als das Regierungspräsidium diese aus rechtlichen Gründen
meinte erteilen zu müssen, Weg zum Verwaltungsgericht nicht gefunden. Vielmehr populistisch
Schuld auf Regierungspräsidium und auf den Betreiber abgeladen. Weder ersteres, noch letztere
hatten die Verantwortlichen zum Vertragsabschluß gezwungen.
Das Verwaltungsgericht hätte wohlmöglich gefragt, warum jemand, gar ohne Baugenehmigung, erst
einen Vertrag schließt, nach allseitiger Erfüllung jedoch die Baugenehmigung versagt.