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Abwasserproblematik Langenreinsdorf in Analen

Der Autor ist seit 1999 Mitglied des Ortschaftsrates zu Langenreinsdorf. Der folgende geschichtliche Abriß ist aus Zeitgründen zunächst ohne Rückgriff auf Protokolle aus der Erinnerung des Autors, sowie aus seinen persönlichen Aufzeichnungen gefertigt. Soweit sich ...


- EINSCHUB -

Die Einsichtnahme in die ausgelegte Abwasserkarte verpaßt ? Kein Problem: Komm'se mit, zum Herrn Schmidt ! Sie können aber auch hier von dessen Karten profitieren ! Es handelt sich um keine amtlichen oder gar maßstabsgetreuen Karten ! Sie sind lediglich grob geeignet, den Verlauf der Abwasserleitungen zu skizzieren. Nach Angaben von Anwohnern anläßlich der öffentlichen Auslegung, stimmen die Karten auch teilweise nicht. Jeder muß sich vorzugsweise persönlich um Kenntnis vom Weg seines vorgeklärten Wassers zum Bach (und dessen Sicherung !) bemühen !

- ENDE DES EINSCHUBES ! -


... Fehler eingeschlichen haben, wird um Nachsicht und vor allem Berichtigung gebeten. Schicken Sie mir Ihre Sicht der Dinge. Konkretisierungen von Daten jederzeit erwünscht !

Voraussetzung: Es wird in jedem Fall von bei der Wasserbehörde (oft noch zeitens der DDR) angemeldete und von dieser genehmigten Einleitungen in den Dorfbach ausgegangen. Die Genehmigungsanforderungen können sich aufgrund landesrechtlicher Vorschriften künftig ändern. Dabei muß und würde es aber, wie bisher, immer langfristige Anpassungszeiträume geben.

Nach 1999:

Die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ist eine gemeindliche Aufgabe (vgl. § 63 II u. III SächsWG). Es geht um das entsprechend den jeweiligen gesetzlichen Anforderungen vorgeklärte "Schmutzwasser" der im Dorf vorhandenen Kleinkläranlagen, soweit es vom Produzenten aufgrund der Lage seines Grundstückes nicht direkt in den Dorfbach eingeleitet werden kann. Wer eine eigene Leitung bis zum Bach auf eigene Rechnung und Verantwortung unterhält (Direkteinleiter) ist nicht betroffen.

Vertreter der Stadt Crimmitschau sehen die Stadt für den Fall von Schäden an den Abwasserleitungen in der in der Pflicht. Etwa, wenn eine Leitung unter der Staatsstraße einbrechen würde. Wenn die Stadt nicht durch eine örtliche Lösung von dieser Last freigestellt würde, wolle man sich des Wasser- und Abwasserverbandes Zwickau/Werdau (künftig AVZ), in dem man Mitglied sei, bedienen. Die Aufgaben würden dann an den beauftragten Dritten des AVZ, die Wasserwerke Zwickau GmbH, "übertragen".

Dies zu vermeiden, wurde, insbesondere durch den Stadtrat Lutz Baumgärtel, die Bildung eines Vereines der Langenreinsdorfer Bürger zur Abwasserentsorgung angeregt. Dazu kam es bislang nicht.

In einer gut besuchten Bürgerversammlung (18.5.2000 ?) wurde sich insbesondere gegen eine Übertragung an die Wasserwerke Zwickau (künftig WWZ) ausgesprochen. Die WWZ werden von den Langenreinsdorfern fast durchgängig als unseriös angesehen, als "Abzocker" ohne entsprechende Gegenleistung bezeichnet. Schon bei Erwähnung des Begriffes WWZ steigen die Emotionen sprunghaft an. Da es bislang noch keinerlei Probleme mit der Abwasserentsorgung gab, die Leitungen offenbar noch Jahrzehnte halten würden, wurde allgemein kein unmittelbarer Handlungsbedarf erkannt. Die Befürchtungen der Verantwortlichen aus der Stadt erschienen wirklichkeitsfremd, künstlich erzeugt. Soweit Handlungsbedarf erkannt wurde, fehlte es an einem praktikablen Vorschlag. Alles blieb beim Alten.

2001/2002 Herr Prager habe mit Straßenverantwortlichen gesprochen. Die Verantwortung für Leitungen unter der Staatsstraße habe das Straßenbauamt übernommen.

30.9.2001 (nach and. Ang. 5.(7.?)12.2001): Durch Herrn Prager sei im Auftrag des Herrn Zippel ein "Protokoll" zur Übertragung der gemeindlichen Aufgabe der Abwasserbeseitigung für etwa 18 Haushalte von der Gemeinde auf die WWZ (??, soll wohl heißen, den AVZ) gefertigt worden (nach and. Angaben ein "Vertrag" Stadt Cr. - WWZ).

27.1.2003 Die "Freie Presse" bezeichnet die WWZ als hochverschuldet.

30.4.2003 Wasserversammlung im "Weißen Schwan". RA Schacht avisiert, nicht da. Auch Herr Petermann (eingeladen) fehlt. Frau Frommelt: "Post" der WWZ, soll ab 2001 rückwirkend bezahlen. Frau Roth: Wer nicht bestellt, soll nicht bezahlen. Räumt ein, daß darüberhinaus AVZ unter bestimmten Bedingungen das Recht zur Gebührenerhebung haben könne. Bedürfe eines Bescheides. Herr Wolf (Stadt) wurde befragt, wann welche Anlagen auf welcher Grundlage "übergeben" wurden. Herr Franke sprach von Anlagen der Bürger, welche die Stadt sich anmaße, übernommen zu haben und jetzt weiterzugeben. Frau Klose meinte, nach vorliegenden Urteilen dürften privat gebaute Anlagen nicht "übergeben" werden. Herr Baumgärtel meinte, Langenreinsdorf sei 1993 in Abwasserzweckverband eingetreten.

7.7.2003 Nichtöffentliche Zusammenkunft OR-Stadt-Betroffene-WWZ(Frau von Fircks). Die Äußerungen sind, soweit nicht ohnehin altbekannt, zwischenzeitlich in nachfolgenden Versammlungen wiederholt worden, Verschwiegenheit ist nicht mehr zu beachten, es wurde nichts geheimnisvolles besprochen.

Reinhard Baumgärtel: Die "Übergabe" sei fatal, insbesondere die damit verbundene "Regenwassergebühr" führe zur Zwischespeicherung des Regenwassers, die Leute würden es auf ihrem Grundstück auslaufen lassen, der Bach würde daraufhin zur Kloake verkommen. Ihm täten den insbesondere die Anrainer am Unterlauf leid.

Herr Wolf: Herr Prager habe seine Arbeit nicht ordentlich erledigt, hätte sagen sollen: Es gibt nicht immer eine Ideallösung. Die WWZ hätten eine verantwortungsvolle Aufgabe. Es ginge uns in den ländlichen Gebieten so schlecht nicht, sogar die Kleineinleiterabgabe sei von den WWZ (bis 2005) übernommen worden. "Bürgermeisterkanäle": Material meist vom Staat, Bürger hätten oft Hand angelegt. Es könnten Schächte einbrechen. In einem Neubaugebiet, daß erschlossen werden sollte, hätte kein Punkt benannt werden können, wo eingeleitet werden könnte.

Herr Wolf schlägt ein "Verwaltungsverfahren" vor: Vorlage der vorhandenen Karte mit den Kanalplänen, ggf. ergänzen, dann fragen:

Wie regeln wir die Zuständigkeiten ?

  1. WWZ
  2. Einleiter bekennen sich zu ihrem Kanal (dh. wohl, sichern seine bauliche Unterhaltung), übernehmen auch die Kleineinleiterabgabe.
Herr Baumgärtel: Es müßten (im zweiten Fall) auch die bisherigen 18 zurück zum alten Zustand.

Frau von Fircks: WWZ für klare Verhältnisse, seit 4 Jahren sei nichts geworden (gemeint dürften die Versuche einer örtlichen Regelung sein), Bauenträge seien nicht bearbeitbar. Bei örtlicher Lösung müßte untere Wasserbehörde informiert werden ... Die WWZ nähmen m.a.W. viele Aufgaben wahr, seien ihr Geld wert. Das Abwasser sei seuchenrechtlich relevant, soll sich jeder selber Gedanken machen. Nicht umsonst sei Abwasser seit 1908 in Sachsen eine Angelegenheit öffentlichen Rechtes. Darüberhinaus hätten die WWZ für uns seit 1996 die Kleineinleiterabgabe übernommen, eine Art Gewässerbenutzungssteuer des Staates.

15.7.2003 Abermals ausgefallene Versammlung mit Dr. Schacht.

18.8.2003 Versammlung mit Dr. Schacht, Hamburg.

Dr. Schacht: Langenreinsdorf existiere im Rechtssinne nicht mehr, oft gebe es jedoch, er nannte Hartau (Stadt Zittau) auch getrennte Lösungen für Ortschaften. Überläufe der Kleinkläranlagen und die Straßenentwässerung würden (durch "Bürgermeisterkanal") in Vorfluter oder den Bach geleitet. In Sachsen würde dies wohl als "Gebührenquetsche" benutzt.

Laut einem Urteil des OLG Lüneburg (einige Orte aus dem ehem. Bezirk Schwerin gehören jetzt (wieder, wie vor 1945) zu Niedersachsen) seien "Bürgermeisterkanäle" rechtlich NICHTS, lediglich eine provisorische Sache. Es fehle an der Behandlung des Abwassers, wie an der Verbindung der Abwasser"quelle" mit einem Klärwerk. Sachsen habe für diese nichts bezahlt (DDR hatte geschaffen), aber als Wert in die Bilanz eingesetzt (stimmt wohl nicht so ganz, d.A.).

Zum darauf gebrauchten "Unterhaltungsargument": Kann dann nicht in einen Gebührentopf, Bach braucht keine Pumpen. Es gebe dazu zwei sich widersprechende Urteile des VG Dessau.

Die WWZ seien ein privates Unternehmen, verhielten sich aber wie eine Behörde. Er hätte eine Rechnung mit "Rechtsbehelfsbelehrung" vorliegen ! Die WWZ könnten nur das Privatrecht wählen, könnten kein Recht "erzeugen"(setzen). Dieser Punkt wurde anschließend von Herrn Fengler hinterfragt, Stichwort "beliehener Unternehmer", wie Notar oder Essenkehrer, eine GmbH könne nach Dr. Schacht kein solcher sein.

Der Anschluß- und Benutzungszwang der Stadt Crimmitschau gelte (vorausgesetzt, die Satzung sei rechtlich einwandfrei) auch für Langenreinsdorf, würde nur nicht vollzogen (?). Die Festlegung des § 9 der Abwasserentsorgungssatzung (privater Dritter könne Bedingungen im Einzelnen (z. B.: Entgelt) festlegen, sei fraglich. Das OVG Bautzen habe befunden, das öffentliche Recht setze voraus, daß dem Abgeordneten die Gebührenhöhe vorliege.

Dr. Schacht mutmaßt, wie ausgehen könnte: WWZ würden (dann zivilrechtlich) Angemessenheit der Gebühren nachweisen, Werte auf den Tisch legen, müssen. Eine Grundgebühr, wie jetzt, gehe in der privaten Rechtsform der WWZ nicht (an).

RA Schacht fragt: Liegen in LR vertragliche Beziehungen vor ? Wer sich vertraglich binde, für den gelte das Vereinbarte. WWZ könne sich nicht auf eine "faktische Nutzung" berufen, es fehle am Leistungsverhältnis, die Leute nähmen nichts in Anspruch.

Von den AGB der WWZ nimmt RA Schacht (§§ 20, 22) wegen Widerspruches zu § 309 BGB Nichtigkeit an. Das Abwasser gehöre zur öffentlichen Daseinsfürsorge, der Bürger ist auf die Gemeinde angewiesen: Dann müsse er die Entgelte auch nachprüfen können. Die Leute könnten sich gelassen in Nichtzahlung üben. Die WWZ könnten keine Liefersperre verhängen, keine Leitung kappen, es gibt keine Leistung.

Wem gehört der BMK, fragt RA Schacht. Es handele sich rechtlich um Scheinbestandteile, unklar ob Widmung stattfand. BMKe seien vom Anschluß- und Benutzungszwang bedroht, aber solange keine Verbindung zur Kläranlage vorliege ... Nichts nachzahlen, wenn WWZ Hausaufgabe erledigt hätten.

RAT: Ortsbezogene Lösung suchen, evtl mit WWZ.

Herr Wolf: Vortrag hat gefallen, nicht erst seit 7.7.03 Transparenz, will im September Kanalpläne vorlegen, "Gebührenquetsche" kein Anliegen der Stadt. Bei örtlicher Lösung an Rückstellungen denken, die notwendig seien.

Dr. Schacht: Kennt nur abschreckende Beispiele der Privatisierung.




Stellungnahme Rolf Pinther's anläßlich der Versammlung des OR vom 16.10.2003 zur Abwasserproblematik.

(es gilt das gesprochene Wort)

Liebe Langenreinsdorferinnen, liebe Langenreinsdorfer,

zur letzten öffentliche Sitzung hier in diesem Hause, bin ich kritisiert worden, immer nur aufzuschreiben und kaum etwas zu sagen. Das hat nun ein Ende. Ich bitte um Ihre ungeteilte Aufmerksamkeit, auch wenn ich die folgenden Sätze zusätzlich zeitweilig auf meine private Homepage gestellt habe, Menüpunkt BMK.

Die Problematik des, vorgeklärten, Abwassers beschäftigt den OR schon lange, jedenfalls seit ich 1999 durch Ihre Stimmen, wofür ich nicht genug danken kann, dessen Mitglied wurde.

Ausgangspunkt ist die, nicht von allen geteilte, Befürchtung einiger Verantwortlicher der durch die Eingemeindung zuständig gewordenen Stadt Crimmitschau, es könnten Kosten auf die Stadt zukommen.

Das Sächsische Wassergesetz (SächsWG) verpflichtet in seinem § 63 die Gemeinden bzw. von Ihnen dazu gegründeten Zweckverbände zur Abwasserbeseitigung.

Im Blickpunkt der Stadt liegen nicht die "Direkteinleiter", welche ihr, nach den jeweiligen gesetzlichen Standarts vorgeklärtes, "Schmutzwasser" in eigener Leitung auf eigenem oder gemeindlichem Grund und Boden auf eigene Rechnung in den Dorfbach leiten.

Das Problem liegt bei jenen Mitbürgern, deren Abwasser über fremde Grundstücke zum Dorfbach geführt wird. Für die Leitungen ab Grundstücksgrenze interessierten sich die Hausbesitzer zeitens der DDR nicht sonderlich. Oft handelte es sich um in Eigeninitiative oder durch den damaligen "Kommunalen Zweckverband Straßenwesen" auf Gemeindegrundstücken, dem Nutzungsrecht der LPG unterworfene (evtl. auch vollständig private ?) Grundstücke oder längs der Hauptstraße verlegte Rohre. Privates, wie von der DDR bezahltes Material kam zum Einsatz ("Bürgermeisterkanal").

Die Unterhaltung dieser Rohre könnte der Stadt Kosten verursachen. Es dürfte sich allerdings um eine sehr theoretische Befürchtung handeln.

Seit 1999 wurde diese Frage häufig behandelt. So hat etwa der Stadtrat Lutz Baumgärtel häufig für die Gründung eines Vereines (aller) Langreinsdorfer plädiert, welcher der Stadt diese Pflichtaufgabe abnehmen könnte. Aus verschiedenen Gründen kam es zu keiner Gründung, wer hätte die Zeit gefunden, so etwas anzupacken. Es fehlten auch die Erfahrungen.

Nachdem ein Leitungsplan vorlag, wurde die Idee publik, zunächst sollten sich die Anlieger jedes einzelnen Leitungsstranges zusammenfinden und sich gegenseitig Leitungsrechte auf den zu querenden Grundstücken einräumen. Leitungsrechte würden diese ja nur bekommen, so sie sich beim Notar auch zur Unterhaltung der Leitung verpflichteten. Aus Nutzern des BMK würden Direkteinleiter ! Für die, nunmehr städtischen, Gemeindegrundstücke hatte sich die Stadt (Frau Haschker) bereits grundsätzlich zur Gewährung von Durchleitungsrechten bereiterklärt.

Ein Blick ins, für zeitens der DDR gelegte Leitungen einschlägige, Sachenrechtsbereinigungsgesetz (SachenRBerG) zeigt, daß dies nicht allein eine großzügige Geste war, sondern der Gesetzeslage entspricht. Auch für auf heute privatem Grund verlegte Abwasserleitungen !

Sachenrechtsbereinigungsgesetz, § 116 "Bestellung einer Dienstbarkeit"

(1) Derjenige, der ein Grundstück in einzelnen Beziehungen nutzt oder auf diesem Grundstück eine Anlage unterhält (Mitbenutzer), kann von dem Eigentümer die Bestellung einer Grunddienstbarkeit oder einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit verlangen, wenn

  1. die Nutzung vor Ablauf des 2. Oktober 1990 begründet wurde,
  2. die Nutzung des Grundstücks für die Erschließung oder Entsorgung eines eigenen Grundstücks oder Bauwerks erforderlich ist und
  3. ein Mitbenutzungsrecht nach den §§ 321 und 322 des Zivilgesetzbuchs der Deutschen Demokratischen Republik nicht begründet wurde.
(2) ... ...

Es dürfte also (im Gesetz heißt es "Nutzung") ein Rechtsanspruch auf Eintragung einer Grunddienstbarkeit allein aufgrund der Nutzung des BMK bestehen.

Der BESTANDSSCHUTZ und das Recht auf eine zu dessen Sicherung mögliche Eintragung in die Lastenabteilung des dienenden (die Leitung enthaltenden) Grundstückes sind Gegenstand auch des § 9 des Grundbuchbereinigungsgesetzes und des § 4 der Sachenrechts-Durchführungsverordnung.

Das Sacherechtsbereinigungsgesetz bindet auch den Freistaat und seine Straßenämter. Auch diese werden Leitunsrechte eintragen lassen müssen. Der gern benutzte Hinweis, ein Straßeneinbruch über einer solchen Leitung könne das Leistungsvermögen des Rechteinhabers schnell übersteigen, erscheint mir künstlich überhöht. Solche Einbrüche sind bislang nicht bekanntgeworden, hätten im Zweifel keineswegs den BMK als alleinige Ursache, die Last würde sich verteilen. Nutzer der jeweiligen Kanäle sollten sich beim Straßenamt in Schlema anmelden, die Größenordnungen erforderlicher finanzieller Beteiligung im Schadensfall dort sondieren.

Insofern sollte sich also, unabhängig was Sie heute hier noch hören, jeder Langenreinsdorfer Grundstückseigentümer Gedanken machen, welchen Weg sein (mit staatlicher Genehmigung vorgeklärtes) Abwasser zum Bach zurücklegt und ob er, gegebenenfalls mit am gleichen Strang liegenden Nachbarn, die Besitzer der von seinem Abwasser berührten Grundstücke um die Gewährung der Durchleitungsrechte in grundbücherlicher Form bittet.

(Für den, der den Weg seines Abwassers nicht kennt, liegt die Karte beim Ortsvorsteher.)

Er wird damit zum Direkteinleiter, hat keine "Übergabe" an die WWZ zu befürchten. Er ist aber auch, das wird sich spätestens beim Notar herausstellen, zur Unterhaltung, Wartung, Reparatur, ... der Anlage verpflichtet. Wie der bisherige Direkteinleiter, für den dies bislang bereits selbstverständlich war.

Was die Beachtung von, von Herrn Wolf zu letzten Versammlung als notwendig erkannten, Rückstellungen angeht: Es handelt sich um seine eigene Verantwortung, ein Grundstückseigentümer haftet sowieso in vielen Belangen, die Risiken nehmen ständig zu. Nun auch noch für die Unterhaltung der Abwasserleitung.

Damit nicht genug, auch die Kleineinleiterabgabe werden wir übernehmen müssen. Bei Verschärfungen der gesetzlichen Anforderungen an die Vorklärung werden wir Adressat der unteren Wasserbehörde sein.

Das könnte uns bei Beauftragung der WWZ, auf deren Risiken ich noch kommen werde, nicht direkt interessieren. Diesfalls ist nur die zugehörige Rechnung von Bedeutung.

Übrigens ist das mit den Rückstellungen so eine Sache, die WWZ werden in der "Freien Presse" vom 27.1.2003 als "hochverschuldet" bezeichnet. Genauers könnte sicher der Vertreter der WWZ sagen. Wo sind da die Rückstellungen ?

M.a.W: Ich würde für meinen Teil, ohne einem Notar, ... vorgreifen zu wollen oder zu können, an Stelle der BMK-Einleiter mit der Prüfung des vorgeschlagenen Weges beginnen.

Spätestens hier ist die Frage fällig: Was ist mit den 28 Empfängern von Rechnungen der WWZ ? Ich sehe hier, auch aus anderen als den von RA Dr. Schacht letztens hier vorgetragenen Gründen, kein Problem: Die "Übergabe" durch Herrn Prager, sei es am 30.9.2001, sei es am 5.(7.)12.2001 kann m.E. keinen Bestand haben. Leider werden solche Fragen heutigentages oft erst durch den Richter entschieden. Andererseits haben wir die Rechtsprechung zu diesem Zweck.

Herr Prager konnte für die Stadt Crimmitschau nur in Vertretung des Oberbürgermeisters handeln (§ 51 I Satz 2 SächsGemO).

Zwischen dem 01.8.2001 und dem August diesen Jahres hatten wir in Crimmitschau jedoch nach inzwischen nicht nur meiner Meinung überhaupt keinen Oberbürgermeister. Das Amt des Herrn Zippel war am 31.7.2001, sieben Jahre nach seiner Wiederwahl vom 26.6.1994, erloschen.

Das Regierungspräsidium Chemnitz, welches aus § 131 SächsGemO noch im Jahre 2001 von einer Verlängerung um reichlich zwei Jahre aus der Anfechtung der 1994-er Wahl durch Herrn Deisenhofer ausging, übersah (neben inhaltlichen Gesichtspunkten), daß bereits die Bekanntmachung der Neufassung der Gemeindeordnung vom 14.6.1999 (SächsGVOBl Nr. 13/1999 vom 9.7.1999, S. 345 ff.) zu § 131 (zutreffend) vermerkt: (gegenstandslos).

M.E. kann man auf einem vom Gesetzgeber ausdrücklich als "gegenstandslos" bezeichneten Paragraphen keine verlängerte Amtszeit aufbauen.

Mithin konnte Herr Prager im genannten Zeitpunkt die Stadt Crimmitschau nicht wirksam vertreten. Die "Übergabe" wird m. E. desshalb, einem Verwaltungsrichter unter diesem Gesichtspunkt vorgelegt, keinen Bestand haben können. Schlauer ist man allerdings erst, wenn man vom Richter kommt. Dasselbe aus anderem Blickwinkel.

Auch die 18 Familien sollten sich m.E. privat um die Sicherung ihrer Leitung bemühen.

Nachdem Chancen und Risiken, wie mögliche Kosten, eines Vorschlages zu einer eigenverantwortlichen Lösung besprochen wurden, nun zur zweiten Möglichkeit: Übergabe an die WWZ:

Die Gebühren würden dann vom AVZ (in dem die Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen der von ihnen vertretenen Gemeinden abstimmen) auf Antrag der WWZ beschlossen. Die (überragend) größte Gemeinde ist Zwickau. Nach deren Wünschen würde es dann im Zweifel sehr stark gehen.

Wie vor Jahren in der FP zu lesen, betreiben die WWZ einige Pumpwerke (zB. Krebsgraben), das Abwasser aus der Zwickauer Innenstadt (welche sich als Begbauspätfolge bis zu 9 m abgesenkt haben soll) "zu heben". Nach dem Artikel würde sich dies die Stadt Zwickau leisten. Ich bin unsicher, ob das "solidarisch" auf uns umgelegt wird. Heute ist Zeit, dies zu klären.

Nach einem Artikel in der FP vom 27.1.2003 sind die WWZ "hochverschuldet". Wird das Langenreinsdorfer Abwasser zur Schuldentilgung gebraucht ?

Zeitens der Sanierung des Johannisbades in Zwickau hieß es, dies gehe zulasten der WWZ, welche Eigentümer von dessen Betreibergesellschaft geworden seien. Stimmt dies ? Wenn ja, wie hoch sind die Zuschüsse, auf wen werden diese umgelegt ?

Einstens stand in der FP, die WWZ würden unter südlicher Sonne geschäftlich aktiv. Finanziell sei dies aber ein Reinfall gewesen. Stimmt dies und müssen wir auch mit dem Langenreinsdorfer Abwasser an der Schuldentilgung teilnehmen ? Der damalige Prokurist der WWZ wird uns sicher gern Auskunft geben.

Die WWZ GmbH schreibt, wie noch unlängst zu hören, lediglich die Rechnungen an die 18 Haushalte, ohne die Beträge einzuklagen. Sie verhält sich damit für ein Unternehmen atypisch. Wirtschaftsbetriebe pflegen berechtigte Forderungen umgehend beizutreiben, unbeitreibbare jedoch alsbald abzuschreiben. Welche Gewähr haben die Bürger für eine wirtschaftlich sinnvolle, kostensparende, kaufmännische Leitung der WWZ ?

Zusammenfassend möchte ich meine persönliche Meinung wie folgt zusammenfassen:

Beide Wege, der Weg der Selbsthilfe, wie der "Übergabe" der Verantwortung an die WWZ sind risikobehaftet. Der erste, eigenverantwortliche, entspricht dem von heutigen Politikern gern berühmten Weg der Selbsthilfe. Er birgt insbesondere Risiken aus einer Veränderung der gesetzlichen Anforderungen an die Vorklärung. Notwendige Reparaturen fallen "ungeglättet" möglicherweise in beträchtlicher Höhe "in einem Stück" an.

Bei Beauftragung der WWZ besteht die Abhängigkeit von den (unwägbaren) Beschlüssen des AVZ, die WWZ könnten an ausländische "Investoren" verkauft werden, wie jede Kapitalgesellschaft, in Insolvenz gehen. Ich wünschte, wir kämen heute zu einem überzeugenden Vorschlag.

Und ganz zum Schluß:

Im nächsten Halbjahr stehen Wahlen zum Stadtrat, wie zu den OR an. Die Versammlungen haben viel Sachverstand der Bürger gezeigt. Diesen gilt es, an verantwortlicher Stelle zu bestätigen. Nun wäre es an der Zeit, sich selbst als Bewerber zur Verfügung zu stellen. Der Stadtrat, wie die Ortschaftsräte, haben Ihre Mitarbeit verdient, aber auch bitter nötig. Ihre Hilfe wird gebraucht. Wenden Sie sich an die Parteien Ihrer Wahl ! Entscheiden Sie mit, statt unter falschen Entscheidungen zu leiden.


16.10.2003 Öffentliche Ortschaftsratssitzung im "Weißen Schwan".

Ein Bericht nach privaten Aufzeichnungen. Das amtliche Protokoll wollen Sie beim OV Reinhard Baumgärtel einsehen.

19:06 Eröffnung durch OV Baumgärtel. Der OR handele in Verantwortung insbesondere der Bachanlieger. Er erneuert bekannte Stellungnahme (vgl.oben). Erteilt OB Günther das Wort.

19:11 OB will sachliche Diskussion zum BMK, "Gleichbehandlung" aller mit einem bestimmten Abwassersystem ausgestatteten. Gibt Wort unter Umgehung des Versammlungsleiters an Herrn Wolf weiter.

19:13 Herr Wolf "würde Verfahren vorschlagen wollen, welches transparent ist". Das Abwasser gehöre zur Daseinsfürsorge der Gemeinde. Es gäbe die Möglichkeit, Dritte zu beauftragen, WWZ. Zur Aufgabenübertragung gehöre die Übertragung sämtlicher Anlagen, wollten nun in LR angehen. Die Stadt habe bereits einmal angegangen, unklug, nicht transparent. Dies sei kein Verschulden der WWZ, wollten Fehler in Ordnung bringen durch vorzuschlagendes Verfahren. Gibt auch Wort gleich weiter (an Frau von Fircks von den WWZ), vgl. oben. (*)

19:17 Frau von Fircks (spricht durch die Wortweitergaben wohl für OB): Es gäbe in LR Kanäle, die man als öffentlich bezeichnen könne. Der einzige Punkt sei: handele es sich um verrohrte Gewässer (**) oder seien es Privatleitungen (als Idealfall bezeichnet). Für Frau von Fircks sei die Frage wichtig: Was ist öffentlich, was ist privat. Wollten Karte auslegen. Wenn jemand darlegen könne, dieser Kanal gehöre ihm, möge er sich melden, den Rest würden WWZ erledigen. Würde jemand erklären "Das ist mein Kanal", wäre dies geklärt. WWZ würden nicht an Kanälen verdienen, bräuchten aber Rechtssicherheit.

19:24 Marianne Frommelt will klären, wie "bisher übergebene" Kanäle ausgewählt worden seien.

19:27 Herr Wolf beschwört Folgen zusammenbrechender Straßenquerungen.

19:33 OV meint, der OR habe gegen jede "Übergabe" votiert.

19:36 Bernd Mättig erinnert, seinerzeit der einzige auf weiter Flur gewesen zu sein, die Leitung selbst gebaut zu haben, in die jetzt viele Leute einleiten. Ob und wann er von seiner Leitung enteignet worden sei, daß die Stadt sie jetzt "übergeben" könne ? (???, d.A.)

Eine akzeptable Antwort habe ich auf diese Frage nicht vernommen, wohl überhört. Es folgte mein o. a. Vortrag plus die Bemerkung, der OR habe wohl oft über das Abwasser gesprochen, einen förmlichen Beschluß jedoch nicht gefaßt. Vortragsende: 19:52.

OV: Pinther habe Zeit überzogen, hätten sich aber gern einmal angehört.

Herr Wolf meint (wohl als Analogschluß für Herrn Mättig gedacht): Bei Wohnungsverkauf der CWG hätte auch mancher seine Dachkammer ausgebaut, Wohnung nicht billiger verkauft ! (Das kann als ernsthafte Antwort auf eine ernsthafte Frage wohl nicht gewertet werden, diese Dachkammern werden jedenfalls nicht noch von 60 neuen Nachbarn benutzt. d.A.). Ob "Langenreinsdorf" auch für Abwasser bezahle, darüber könnten die Ortschaftsräte nicht bestimmen (leider wahr !).

19:58 Frau von Fircks spricht vom Seuchenschutz (m. E. eine hoheitliche Aufgabe, kann nicht von WWZ reklamiert werden, dafür hat Sachsen Wasserbehörden, die unteren z. B. auf Kreisebene, d.A.).

20:00 Herr Felka wundert sich, daß auf Argumente des RA Schacht nicht eingegangen werde. (für Frau von Fircks ist Ministerium maßgebend).

20:02 Herr Muster "gibt Herrn Wolf recht (?, d.A.), daß bei WWZ nicht wisse, wofür er soviel bezahle. Das Preis/Leistungs-Verhältnis stimme hier nicht. Er habe von Herrn Wolf wissen wollen, was von LR oder CR jemals für die nun zur "Übergabe" vorgesehene Leitungen gezahlt worden sei . Mit Kosten für ihn (Herrn Muster) könne man eine neue Straße bauen.

20:06 Herr Petermann: Setzt "Mahnungen" aus, soweit keine Verjährung eintrete. Berichtigt Pinther dahingehend, daß WWZ nicht "beitreiben" könnten, da nicht öffentlich rechtlich, das wäre hier der falsche Begriff (klar, Danke.). Er habe hier von RA Schacht gelernt. Bei Regenwasser verweist er auf die Möglichkeit, im eigenen Gelände versickern zu lassen (hat OV also nicht verstanden). Zeitens der Überseeaktivitäten sei er kaufmänn. Leiter gewesen, nicht Prokurist. Sei auch andernorts untersucht worden.

20:17 OB Günther: Berichtet von (nur positiver) privater Erfahrung mit WWZ bei Regenwasser. Man zahle nicht, wenn das Wasser auf eigenem Hof versickert. (auch er hat das Anliegen des OV nicht verstanden ! / Zu Vortrag Pinther:). Er sehe es als gefährlich an, wenn wir jetzt sagen würden, wir hätten zwei Jahre keinen OB gehabt (3*). Wir hätten dann massig Schwarzbauten, wo seine Aufgabe jetzt wäre, diese wegzureißen (4*). Das könne niemand wollen. Gemeinsam klären, was zu klären geht. Überlegen, ob es wirklich gut sei, solche Leitung zu übernehmen, man habe dann möglicherweise ein großes Problem.

20:25 Herr Götz knüpft an verschiedene Zeitungsartikel an. Manches Theater sei überflüssig gewesen. Sei ihm egal, welche Partei sich der Sache annehme, wundert sich, daß Herr Petermann Herrn Schacht recht gebe, hätte dann zu dessen Versammlung kommen können. Herr Götz versteht nicht, daß Herr Petermann von "Polemik" schreibe, wo es um die Sache gehe. Er fragt, was WWZ bislang in LR investiert habe, "oder bezahlen wir für die anderen mit ?"

Frau von Fircks: Wir haben in LR ja keine Anlagen ! (m.a.W. wohl: nichts investiert, d.A.)

20:35 Herr Wolf (zu Anfrage Muster): Kostenermittlung vergessen, dürfte tatsächlich kaum etwas angefallen sein, will heraussuchen lassen.

20:38 L. Baumgärtel: Es müßten auch die 18 "übergebenen" gleichbehandelt werden, fragt sich, warum die WWZ nicht gleich noch die Kleinkläranlagen übernehmen würden. Wäre ungerecht, wir müßten vorklären, auf neuesten Stand bringen usw. und sollten noch extra bezahlen; wenn auch nicht den Betrag ohne Vorklärung.

Es geht gleich weiter ! BITTE UMBLÄTTERN !

(Auch die Anmerkungen ("*, **, 3*, ...") finden Sie auf dem nächsten Blatt !)